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KMU-Beratungsbrief Themen

Dienstag, Februar 22nd, 2011

Beratungsbrief Füller

Wie jeden Monat lesen Sie hier die Themen des KMU-Beratungsbriefes des vergangenen Monats.  Wenn Sie die Themen bereits einen Monat früher lesen möchten, abonnieren Sie bitte kostenlos unseren KMU Beratungsbrief.

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Teuer verkauft besser als “am teuersten”

Die Marktforscher von McKinsey sind einem interessanten “Verkaufstrick” auf die Spur gekommen. Er basiert darauf, dass Kunden offenbar weniger auf den absoluten Preis sehen, als auf … wenn Sie mehr wissen wollen, lesen Sie hier…

Wann sich ein Messeauftritt lohnt – und wann nicht

Herbstzeit ist Messezeit. Für Unternehmen unterschiedlichster Branchen bietet ein Messeauftritt bei der weiter anziehenden Konjunktur gute Chancen zur Umsatzsteigerung. Gerade kleinere und kostengünstige lokale Events sind hochinteressant. Aber auch hier gilt: Planung ist alles! Wir geben Tipps…

Kontoführung für Selbstständige: Die Tricks der Profis

Wer als Selbstständiger seine Geldtransfers clever organisiert, verschafft sich mehr Übersicht, vermeidet Ärger mit dem Finanzamt und kann so manchen Euro sparen. Wenn Sie mehr wissen wollen: Wir verraten Ihnen alles Wissenswerte…

Wer mit dem Geschäftswagen einen Unfall baut…

… sollte nicht leichtfertig mit Angaben zum Anlass der Fahrt umgehen. Denn das kann unter Umständen ziemlich teuer werden. Worauf Sie achten sollten, lesen Sie hier…

Stichwort des Monats: Carrotmob

In den USA ist der Carrotmob bei Unternehmen gleichermaßen beliebt wie gefürchtet. Denn er bringt einerseits einen unerwarteten und vor allem rasanten Umsatzsprung von mehreren hundert Prozent, andererseits bringt er Verpflichtungen. Inzwischen sind die ersten Aktionen auch in Deutschland angerollt. Mehr zu diesem Phänomen erfahren Sie hier…

KMU-Beratungsbrief Themen

Montag, Januar 17th, 2011

Beratungsbrief Füller

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Elterngeld auch für Selbstständige

Mit maximal 1800 Euro monatlich unterstützt der Staat frischgebackene Eltern – sogar auch dann, wenn das Einkommen ausschließlich durch selbstständige Arbeit erzielt wird. Voraussetzung ist allerdings die passende Bemessungsgrundlage. Wie man diese errechnet, erfahren Sie hier…

Neues Jahressteuergesetz sorgt für Mehrarbeit

Ab dem ersten Januar gilt ein neues Jahressteuergesetz, enthalten sind 36 Änderungen, unter anderem die “Umkehr der Steuerschuldnerschaft”. Damit kommt auf zahlreiche Firmen jede Menge Mehrarbeit zu. Wen es betrifft, das lesen Sie hier…

Ex-Angestellte auf Kundenfang

Vielleicht ist Ihnen das auch schon passiert: Ehemaliger Angestellte machen sich an Ihrem mühsam aufgebauten Kundenstamm zu schaffen und profitieren dabei von bestehenden Kontakten. Ob Sie dabei hilflos zusehen müssen oder ob sich wehren können, verraten wir Ihnen…

Lohnt sich die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige noch?

Eigentlich sollte die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige mit Ablauf des Jahres 2010 der Vergangenheit angehören. Im Rahmen des “Beschäftigungschancengesetzes” wurde dieses Vorhaben gekippt. Allerdings: Ab dem kommenden Jahr wird der Beitrag verdoppelt, ab sogar 2012 vervierfacht. Ob sich diese Versicherung dann noch lohnt, lesen Sie hier…

Stichwort des Monats: Asset Protection

Der Schutz des Privatvermögens wird für Unternehmer und Selbstständige immer wichtiger, vor allem dann, wenn die eigenen “Assets” hochwertig und das Geschäftsrisiko relativ hoch ist. Wir geben Ihnen Tipps zur Rettung, und zwar…

KMU-Beratungsbrief Themen

Donnerstag, Dezember 9th, 2010

Beratungsbrief Füller

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Vorsicht beim Verteilen von Handzetteln

Ob Pizzeria oder Autohaus – das Verteilen von Handzetteln gehört mit zu den beliebtesten Werbeformen. Gerne werden dabei auch Autos als Plattform genutzt: der Zettel klemmt unter dem Scheibenwischer. Warum diese Art Marketing teuer werden kann, lesen Sie hier…

Alle Jahre wieder: Die wichtigsten Fakten zum Weihnachtsgeld

Besteht eine Verpflichtung zu Zahlung? Kann man gleichartig Beschäftigte unterschiedlich honorieren? Wann muss die Gratifikation zurückgezahlt werden? Antworten auf diese und ähnliche Fragen erfahren Sie hier…

Tricksen mit Verträgen

Verträge sind dann wichtig, wenn es zum Streit kommt. So sagt man jedenfalls. Dennoch gibt es Vereinbarungen, die man auf keinen Fall in einem Vertrag akzeptieren sollte. Beispiele dazu lesen Sie hier…

Verdienen mit Schulden…

Wer es clever anstellt, kann sich auch private Schuldzinsen vom Finanzamt bezahlen lassen. Worauf es dabei ankommt, das lesen Sie hier…

Stichwort des Monats: Dread Disease

Eine besonders für Unternehmer hochinteressante Versicherungsform: Wird ein wichtiger Mitarbeiter schwer krank, erhält das Unternehmen eine sechsstellige Summe ausbezahlt. Mehr dazu erfahren Sie hier…

KMU-Beratungsbrief Themen

Montag, November 8th, 2010

Beratungsbrief Füller

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Warum Sie keine PCs aus China kaufen sollten

Sie sind meist recht preiswert und funktionieren gut, die PCs direkt aus chinesischer Fertigung. Doch sie können etwas enthalten, das angeblich dem Jugendschutz dient aber ganz andere Aufgaben hat – so der aktuelle Verfassungsschutzbericht. Mehr dazu erfahren Sie Mehr dazu erfahren Sie hier…

Auch mit Sommerreifen straffrei durch den Winter?

Viele Autofahrer wollen auch im Winter ihre Sommerreifen fahren, fürchten aber Bußgelder und den Versicherungsverlust bei einem Unfall. Ob sie damit richtig liegen, erfahren Sie hier…

So verbessern Sie Ihre Google-Platzierung

Keine Frage: Wer bei der Suchmaschine Google die Ergebnisseiten anführt, hat beim Angebot von Produkten oder Dienstleistungen die Nase vorn und macht vielfach das Geschäft. Es ist allerdings gar nicht so einfach, in die Top 10 zu gelangen. Und tricksen hilft recht wenig. Worauf es vielmehr ankommt, das erfahren Sie hier…

Stichwort des Monats: Familienunternehmen…

Wie eine aktuelle Studie der Stiftung Familienunternehmen und der Zeppelin Universität zeigt, profitieren Familienunternehmen von der derzeitigen Finanzkrise. Vorausgesetzt, die entscheidenden Faktoren werden richtig kommuniziert. Worauf es dabei ankommt,  lesen Sie hier…

KMU-Beratungsbrief Themen

Dienstag, September 7th, 2010

Beratungsbrief Füller

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Steuerfalle Fahrtenbuch

Ein Fahrtenbuch zu führen ist meist deutlich billiger als die 1-Prozent-Zahlung für den auch privat genutzten Firmenwagen. Es macht allerdings Mühe. Schneller und einfacher geht’s mit dem elektronischen Fahrtenbuch. Doch das hat seine Tücken. Welche dies sind, lesen sie hier…

Werbung per E-Mail – darauf kommt es an

Bestehenden Kunden dürfen Sie E-Mails mit Werbung schicken. Doch wenn Sie dabei nicht bestimmte Regeln beachten, wandert die Botschaft im virtuellen Papierkorb. Wir verraten Ihnen die Tricks der Profis, und zwar…

So beschleunigen Sie Verkaufsgespräche

Manche Kunden lassen sich unendlich viel Zeit für eine Kaufentscheidung. Das nervt und kostet unnötigen Aufwand. Dabei gibt es eine Frage, die alles enorm beschleunigt. Wie diese lautet, erfahren Sie hier…

Häusliches Arbeitszimmer: Bundesverfassungsgericht kippt Regelung

Die seit 2007 geltende Regelung, dass häusliche Arbeitszimmer steuerlich nur in Sonderfällen abzugsfähig sind, hat das Bundesverfassungsgericht gekippt. Sie sei verfassungswidrig, sogar rückwirkend. Welche Konsequenzen das für Sie haben könnte, lesen Sie hier…

Stichwort des Monats: CoBox

Individuelle Beratung – welcher Kunde wünscht sich das nicht? Doch im klassischen stationären Handel ist dies bisher nur möglich, wenn der Kunde das Ladengeschäft auch betritt. Frei nach dem Motto “Wenn der Prophet nicht zum Berg kommt …” ist jetzt in Hessen ein Experiment gestartet, das die Beratung sozusagen mobilisiert. Vier Apotheken testen die so genannte CoBox. Was dahinter steckt,  das erfahren Sie hier…

Zeitbomben im elektronischem Postfach

Samstag, August 28th, 2010

Rechnungsversand per Internet ist schnell, quasi kostenlos und schont die Umwelt. Es spricht somit nahezu alles dafür, auf den „altertümlichen“ Postweg zu verzichten. Mit als erste haben dies Telekommunikationsunternehmen erkannt. Sie bieten durchweg die „Rechnung online“ – einloggen, downloaden, abspeichern, ausdrucken. Viele Unternehmen wollen es ihnen gleichtun, verzichten allerdings auf das technisch aufwendigere Einlog-System: Sie verschicken die Rechnung gleich per E-Mail. Und locken damit den gewerblich tätigen Empfänger in eine Steuerfalle!

Denn zunächst ist eine per E-Mail zugestellte Rechnung nur dann hundertprozentig finanzamtssicher, wenn der Absender diese mit einer „elektronischen Signatur“ versieht, was in den seltensten Fällen vorkommen dürfte. Die E-Mail-Rechnung entpuppt sich deshalb allein schon dadurch als Zeitbombe – bei einer Betriebsprüfung könnte sie als „nicht abzugsfähig“ eingestuft werden. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der wohl den meisten Unternehmern nicht klar sein dürfte: Liegt diese Rechnung nur als Ausdruck und nicht im originalen E-Mail-Format vor, könnte der Betriebsprüfer dies als Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht werten.

Aufzeichnungsfrist gilt auch für E-Mails

Bekanntlich müssen Rechnungen zehn Jahre aufgehoben werden, für andere Geschäftsdokumente wie Auftragsbestätigungen oder Korrespondenz gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Das betrifft auch elektronische Dokumente. In § 147, Absatz 6 der Abgabenordnung heißt es dazu: „Sind die Unterlagen … mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden, hat die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung dieser Unterlagen zu nutzen.“ Der Betriebsprüfer wird also bei einer ausgedruckten E-Mail-Rechnung das Original – die ursprüngliche E-Mail – sehen wollen. Ist diese nicht mehr vorhanden, kann das zu Bußgeldern oder sogar einer Steuerschätzung führen!

Unser Tipp

Steuerlich relevante E-Mails grundsätzlich nach dem Ausdruck nicht leichtfertig löschen, sondern im E-Mail-Programm in speziellen Ordern einsortieren. Legen Sie am besten Ordner für Rechnungen, Auftragsbestätigungen und die sonstige Korrespondenz an und speichern Sie diese am Jahresende in Archiven. Beim populären Outlook funktioniert das so: Klicken Sie unter „Datei“ auf „Archivieren“, wählen einen Ordner aus und weisen ihm Speicherplatz und Dateinamen zu, zum Beispiel „Rechnungen_2010“. Outlook fasst dann alle Mails in einer „persönlichen Ordner-Datei“ mit der Endung „.pst“ zusammen. Haben Sie alle Ordner archiviert, brennen Sie diese auf CD. Und nur die händigen Sie dem Betriebsprüfer aus. Zur Kontrolle sollten Sie dem Prüfer einen PC zuweisen, auf dem Outlook im „Urzustand“ – also ohne eine einzige empfangene oder gesendete Mail – installiert ist. Er kann dann die PST-Dateien von der CD importieren, und Sie laufen keine Gefahr, dass der Prüfer „nebenbei“ Ihre E-Mail-Korrespondenz liest …

KMU-Beratungsbrief Themen

Mittwoch, August 18th, 2010

Beratungsbrief Füller

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Mit Factoring aus der finanziellen Klemme

Sie haben größere Außenstände, und zwar bei einigen wenigen Kunden? Dann lohnt es sich, über Factoring nachzudenken. Denn das kann Ihre Liquidität schnell wieder herstellen. Mehr dazu…

Mit Know-how-Blogs auf den Bildschirmen potenzieller Kunden

Einst als Internet-Hype gefeiert, haben sich einige Blogs (Online-Tagebücher) längst als ernsthaftes Informationsmedium etabliert. Beliebt sind vor allem Blogs, in denen es um Fachwissen geht. Das können Sie für Ihre Unternehmen ausnutzen. Was Sie dafür tun müssen, lesen Sie hier…

Wenn Kunden Sie loben…

… dürfen Sie diese Aussagen unter bestimmen Bedingungen ohne ausdrückliche Freigabe auch veröffentlichen. So ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Mehr dazu lesen Sie hier…

Verzugszinsen? So kommen Sie zum richtigen Betrag

Schon ab dem ersten Tag nach dem von Ihnen in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel können Sie Verzugszinsen geltend machen. Selbst wenn Sie kein Zahlungsziel angegeben haben, sind die Zinsen laut BGB bei gewerblichen Kunden nach 31 Tagen fällig. Bleibt die Frage: Wie berechnet man diese korrekt? Wir geben Ihnen dazu nicht nur Tipps, sondern auch den Link zu einem kostenlosen Online-Verzugszinsenrechner, und zwar…

So heben Sie sich von der Konkurrenz ab

Dienstag, August 3rd, 2010

Absolut konkurrenzlose Produkte gibt es so gut wie nicht mehr. Dass sich dennoch manche weitgehend vergleichbare Artikel besser verkaufen als andere, liegt am cleveren Marketing. Entscheidend ist dabei die „unique selling proposition“ (USP), zu Deutsch: das Alleinstellungsmerkmal. Der Unterschied zum Konkurrenzprodukt muss gar nicht mal real existieren. Hauptsache, der Käufer glaubt, etwas Besonderes zu kaufen. Berühmtes Beispiel für eine fiktive USP-Vermarktung ist „Mon Chéri mit der Piemont-Kirsche“. Laut dem Online-Lexikon Wikipedia kommt die Kirsche nicht etwa aus Italien, sondern wird dort eingekauft, wo der Hersteller die besten Konditionen erhält. Eine Kirschsorte dieses Namens existiere überhaupt nicht …

So gut fiktives USP-Marketing auch funktioniert, es hat einen großen Nachteil: Es ist teuer, da die Botschaft permanent kommuniziert werden muss, um nicht in Vergessenheit zu geraten. Wer nur über ein geringes Werbebudget verfügt, sollte sich etwas anderes einfallen lassen, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Und zwar die „Erschaffung“ einer echten USP. Drei Methoden haben sich dabei in der Praxis bewährt:

Raus aus der Schnäppchen-Ecke

Vergleichbare Produkte finden ihre Märkte in erster Linie über den günstigen Preis. Die Margen sind hier aber meist sehr mager. Wer Artikel verkauft, die aus mehreren austauschbaren Komponenten bestehen, kann davon einige als „Extras“ verkaufen und so einen deutlich höheren Gesamtpreis erzielen. So ließe sich ein kompletter Multimedia-PC für 800 Euro auch Abverkauf fördernd als „Multimedia-Einstiegs-PC“ für 400 Euro anbieten – ein schnellerer Prozessor, mehr Arbeitsspeicher, eine bessere Grafikkarte und eine größere Festplatte kämen als individuelle Tunig-Teile hinzu. Endpreis: wenigstens 950 Euro. Die USP wäre hier „stellen Sie ihren Rechner selbst zusammen.“ Einer der weltweit erfolgreichsten PC-Anbieter arbeitet nach diesem Prinzip.

Verbessern Sie die Ausstattung und erhöhen Sie die Preise

Was nichts kostet, kann nichts sein. Diese Volksweisheit ist nach wie vor gültig. Dennoch ist der Markt voll von Produkten, die rein vom „inneren Wert“ her deutlich teurer sein müssten Tintenstrahldrucker, MP3-Player und Handys beispielsweise. Um hier der Vergleichbarkeitsfalle zu entrinnen, müssen die Produkte zunächst wertiger aussehen und sich auch so anfühlen. Glas und Stahl statt Plastik zum Beispiel (siehe iPhone 4 von Apple, Verkaufspreis: mehr als 900 Euro). Als Händler hat man auf das eigentliche Produkt naturgemäß so gut wie keinen Einfluss. Wohl aber auf die Präsentation der Ware. Überprüfen Sie Ihr Sortiment, ob Sie nicht durch repräsentative Verpackungen mehr Eindruck schinden können. Und setzen Sie den Preis entsprechend hoch. Hilfreich ist auch hochwertiges Zubehör, das hilft, den höheren Endverkaufspreis zu rechtfertigen.

Bieten Sie Zusatzleistungen an, die nichts oder nur wenig kosten

Amazon, der weltweit größte Online-Händler, ist nicht zuletzt deshalb so erfolgreich, weil er – trotz höherer Preise als der Wettbewerb – für seine Schnelllieferung bekannt ist. Es vergehen in der Regel keine 24 Stunden zwischen Internet-Bestellung und Zustellung. Das wissen die Kunden zu würdigen. Weitere Kundenbindungsmaßnahmen wären der kostenlose Rückversand auch für Waren unterhalb von 40 Euro, eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist oder eine kostenlose Telefon-Hotline. Guten Kunden können Sie außerdem spezielle Rabatte oder Lieferung auf Rechnung einräumen.

KMU-Beratungsbrief Themen

Dienstag, Juli 6th, 2010

Beratungsbrief Füller

Wie jeden Monat lesen Sie hier die Themen des KMU-Beratungsbriefes des vergangenen Monats.  Wenn Sie die Themen bereits einen Monat früher lesen möchten, abonnieren Sie bitte kostenlos unseren KMU Beratungsbrief.

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Falsche Beratung – Steuerberater muss haften

Wenn sich der Steuerberater irrt, muss er zahlen. Aber wofür und wie viel? Dazu gibt es ein Bahn brechendes Urteil des OLG Celle, dessen Hintergründe wir Ihnen nicht vorenthalten wollen. Mehr dazu finden Sie hier…

Ferienjobs für Schüler: Das sollten Sie dazu wissen

In der Ferienzeit sind Schüler als Aushilfen sehr beliebt. Sie kosten nicht viel und kennen sich vor allem bei Computern und im Internet sehr gut aus. Allerdings sind ein paar gesetzliche Regeln bei der Einstellung zu beachten, die verraten wir Ihnen hier…

Handy-Scanner nehmen Produkte aufs Korn

Zweifellos ein faszinierende Idee: Man fotografiert mit seinem Handy den Barcode eines Produkts, Sekunden später erscheinen Foto, Preis und Inhaltsstoffe auf dem Display. Anwendungssoftware und Auswertung sind kostenlos. Was für Verbraucher hilfreich ist, könnte Hersteller aber in die Bredouille bringen. Mehr dazu …

Stichwort des Monats: Augmented Reality

Aus simplen Telefonier-Handys wurden intelligente Smartphones, aus lahmen mobilen Datenverbindungen DSL-ähnliche Connections. Und damit entstehen auch so völlig neue Anwendungen wie die “erweiterte Realität”. Welchen praktischen Nutzen das für Sie als Unternehmer haben könnte, lesen Sie hier

Wenn die Hausbank Druck macht…

Dienstag, Juni 29th, 2010

…lässt sich mit einem gut gemachten Bankkonzept gegensteuern. Profitieren auch Sie von den Becker von Buch Erfahrungen!

Seit der Einführung von „Basel II“ unterliegen Finanzdienstleister erhöhten Anforderungen an die Absicherungen von Kreditrisiken durch ihr Eigenkapital. Banken und Sparkassen sind deshalb dazu übergegangen, die Ratings ihrer gewerblichen Kunden, so genannte IRB-Ansätze (“internal rating based”, auf internen Einstufungen basierender Ansatz) besonders restriktiv zu handhaben. Betroffen sind davon naturgemäß jene Unternehmen, die Kreditlinien in Anspruch nehmen und deren Umsätze bei gleich bleibenden Kosten längere Zeit rückläufig sind. Denn damit steigt für das Finanzinstitut das Ausfallrisiko, das Rating könnte gefährlich absinken. Eine aktuelle Umfrage des Bundesverbandes mittelständischer Wirtschaft (BVMW) zeigt, dass sogar jedes zweite mittelständische Unternehmen in Deutschland mit seinem Kreditinstitut in den vergangenen zwölf Monaten negative Erfahrungen gemacht haben. Konkret beklagen die circa 1300 befragten Unternehmer aus diversen Branchen, dass die Banken mehr Sicherheiten für Kredite verlangen, weniger Neukredite anbieten, die Informationspflichten verschärft und die Zinsmarge erhöht haben. „Wenn die Hausbank Druck macht und schlimmstenfalls mit der Kündigung der Kreditlinie droht, lässt sich mit einem Bankkonzept gegensteuern“, erklärt Dr. Thomas Lehmann von der Becker von Buch Unternehmensberatung. „Das ist zwar kein Allheilmittel, die Banker erkennen aber, dass sich der Unternehmer pro-aktiv mit seiner finanziellen Situation auseinandersetzt und über das Basiswissen für eine erfolgreiche Geschäftsführung verfügt. Zumindest eine Schonfrist kann man dabei herausschlagen.“

Diese fünf Punkte sollten in einem Bankkonzept ausführlich behandelt werden:

1. Entwicklung des Unternehmens
Dazu gehören Jahresbilanzen beziehungsweise Gewinn/Verlust-Abrechnungen und betriebswirtschaftliche Auswertungen. Wichtig sind aber auch Angaben zu chronologischen Veränderungen hinsichtlich der Belegschaft, bei Produktionsanlagen oder Geschäftsräumen. Den Mitarbeitern der Bank oder Sparkasse muss klar werden, dass sich das Unternehmen im Lauf der Zeit gut im Markt behauptet hat, selbst wenn sich hier oder da Dellen in der Erfolgsbilanz zeigen.

2. Lage des Unternehmens inklusive Kundenstruktur
Dieser Punkt ist für Einzelhändler ganz essentiell. Liegt das Geschäft beispielsweise in einem (inzwischen)  unterprivilegierten Stadtteil und verkauft Dinge des täglichen Lebens unter hohem Wettbewerbsdruck, sind die Zukunftsaussichten wohl eher negativ. Anders sieht es aus, wenn mit nachfragestarken Produkten gehandelt wird, das Unternehmen über eine erwiesen hohe Expertise verfügt und sich die Kundenstruktur überwiegend aus gutsituierten Menschen rekrutiert. Wichtig: Schönfärberei bringt nichts, die Bank oder Sparkasse verfügt mit Sicherheit über vergleichbare Angaben der Konkurrenz.

3. Strategische Ausrichtung
„Business is War“, so ein japanisches Sprichwort. Die Waffen in diesem „Krieg“ sind zwar weder scharf noch explosiv, sie müssen aber dennoch strategisch eingesetzt werden. Beispielsweise bei der Erschließung neuer Zielgruppen. Ist die Strategie – also die langfristige Ausrichtung des Unternehmens – Erfolg versprechend, wird sich ein Banker dem nicht verschließend können.

4. Unternehmenskonzept zum „Change Management“
Befindet sich das Unternehmen bereits in einer Schieflage, hilft aus Sicht der Finanzdienstleister weder beten noch hoffen. Gefragt sind konkrete und nachvollziehbare Maßnahmen, die aus roten schwarze Zahlen machen können. Dazu gehören zum Beispiel die Ausweitung des Sortiments, bessere Einkaufskonditionen und neue Dienstleistungen, aber auch Personalabbau und Einsparungen bei Löhnen und Gehältern.

5. Betriebswirtschaftliche Zukunftsplanung
Hier geht es ausschließlich um Zahlen. Ganz obenan: Eine (realistische!) Hochrechnung der Einnahmen und Ausgaben für das laufende Jahr sowie eine Prognose für die kommenden drei Jahre. Ergänzt werden sollte die Aufstellung mit einer Liquiditätsplanung und einem Soll/Ist-Vergleich auf Monatsbasis.

„Mit einem insgesamt optimistischen und belastbaren Bankkonzept wird man zu einem gern gesehenen Gesprächspartner“, sagt Lehmann. „Wenn dann noch das Meeting in einer entspannten Atmosphäre abläuft, stehen die Chancen für eine positive Bewertung des eigenen Unternehmens ausgesprochen gut.“